Polizei-Ansprechpersonen

Ansprechpersonen für die Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und intergeschlechtlichen Menschen bei der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt

Hauptamtliche Ansprechperson
Grit Merker
Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt
August-Bebel-Damm 19, 39126 Magdeburg
Tel.: 0391-5075 838
Mobil: 0151-55 00 35 82
E-Mail: lsbtti@polizei.sachsen-anhalt.de
E-Mail: agl.pi-zd@polizei.sachsen-anhalt.de
Internet: https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/lsbtti/

In den Polizeiinspektionen Magdeburg (bei Polizeirevieren Magdeburg und Harz) und Halle (bei Polizeirevier Halle) sowie bei der Landesbereitschaftspolizei und an der Fachhochschule der Polizei gibt es nebenamtliche Ansprechpersonen LSBTTI. Den Kontakt zu diesen vermittelt Grit Merker.


Grit Merker (hauptamtliche Ansprechperson LSBTTI bei der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt) richtet sich an die Öffentlichkeit und speziell an LSBTIQ*:

Polizei Sachsen-Anhalt - Grit Merker

In einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft soll sich jede Person sicher fühlen dürfen und an die Polizei wenden können. Wir wissen aber, dass Diskriminierungsängste manchen Menschen den Weg zur Polizei erschweren. Insbesondere unter Zugehörigen der LSBTIQ*-Community ist das Vertrauen in staatliche Stellen nicht stark ausgeprägt. Das wollen wir ändern!

Aus diesem Grund hat die Polizei Sachsen-Anhalt eine Stelle eingerichtet, die sich als Verbindung zur LSBTIQ*-Community versteht. Die Ansprechperson LSBTTI kann von allen Menschen für polizeilich relevante Sachverhalte, Anfragen oder Beschwerden in Bezug auf die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität kontaktiert werden.

Dies ist vor allem dann gegeben, wenn Sie selbst durch eine Straftat geschädigt worden sind oder eine Straftat beobachtet haben, die sich gegen die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität Ihrer/einer Person richtet. Es kann aber auch sein, dass Sie während einer polizeilichen Maßnahme Diskriminierung auf Grund Ihrer LSBTIQ*-Zugehörigkeit erfahren haben.

Sprechen Sie mich an! Informieren Sie mich!

Jede Straftat und jedes behördenseitige Fehlverhalten gegen LSBTIQ* sollte zur Anzeige gebracht werden.
Sie erhalten Unterstützung bei der Anzeigenerstattung und auf Wunsch auch Begleitung zur Zeugenvernehmung. Das Unterstützungsangebot gilt auch für den Beschwerdeprozess.
Gern können Kontakte zu Hilfeeinrichtungen vermittelt werden. Dafür ist keine Anzeigenerstattung notwendig.

Achtung: Hasskriminalität!

Straftaten, die sich u. a. gegen die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität einer Person richten und auf einer gruppenbezogenen Vorurteilsmotiviertheit basieren, werden unter Hasskriminalität erfasst und durch den polizeilichen Staatsschutz bearbeitet.
Zeigen Sie solche Delikte unbedingt an! Lassen Sie die Täter*innen nicht davonkommen!
Geben Sie bei der Anzeigenerstattung an, dass Sie Hasskriminalität gegen LSBTIQ* annehmen und weshalb. Dies könnte der Fall sein, wenn die tatverdächtige Person sich während der Tat beleidigend oder abfällig über LSBTIQ* geäußert hat (bspw. „Schwule Sau!“) oder die geschädigte Person als LSBTIQ*-zugehörig gelesen wurde (Person trägt bspw. eine Regenbogenfahne im Kontext einer queeren Veranstaltung). Wenn möglich fertigen Sie ein Handyfoto von der tatverdächtigen Person an.

Aber: Gehen Sie kein Risiko ein! Ihre Sicherheit ist das höchste Gut! Wählen Sie im Notfall immer 110!


Anzeigenerstattung – wo und wie?

-online per E-Revier https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/anzeige-erstatten/

-direkt bei der AP LSBTTI – telefonisch oder per E-Mail

-persönlich in jeder Polizeidienststelle


Foto: Polizei Sachsen-Anhalt