Aktuelles aus dem Begegnungs‐ und Beratungs‐Zentrum „lebensart“ e. V.

Liebe Freund*innen, sehr geehrte Menschen,

wir waren im Januar bereits wieder voll am Wirken. Die ersten Fachberatungen und Veranstaltungen an Schulen sind 2019 gelaufen, Fachinformationen wurden aktualisiert, die Gruppen treffen sich mit guter Resonanz und die Bewerbungsgespräche für die Stadt-Koordinierungsstelle sind abgeschlossen. Dank der Stadtwerke-Spende können zudem u.a. bequeme und flexible Sitzgarnituren für die Begegnungsstätte angeschafft werden.

Beste Grüße vom Vorstand und Team des BBZ "lebensart" e. V.


Landeskoordinator Sachsen-Anhalt Süd für LSBTI-Belange mit vollem Programm

Nachdem im Dezember 2018 die Landeskoordinierungsstelle durch Ants Kiel (Dipl.-Päd.) besetzt wurde, läuft die Arbeit dank langjähriger Vorarbeiten bereits auf Hochtouren. Bei einem Gespräch im Januar mit der Leitstelle für Frauen- und Gleichstellungspolitik beim Ministerium für Justiz und Gleichstellung Sachsen-Anhalt wurden die Schwerpunkte (Bildungsarbeit, Vernetzung, Fachinformationen, Fachberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Fachveranstaltungen) und Vorhaben besprochen und können nun der Öffentlichkeit vorgestellt werden:

Link zu Schwerpunkten, Vorhaben und Person


Spende für BBZ "lebensart" e.V. von den Stadtwerken Halle

Die Mitarbeitenden der Stadtwerke bewiesen in der Vorweihnachtszeit im Rahmen einer betrieblichen Weihnachtsfeier ein großes Herz und sammelten Spendengelder für das Begegnungs- und Beratungs- Zentrum "lebensart" e.V. Am 24. Januar 2019 überreichte Matthias Lux, Vorsitzender Geschäftsführer der Stadtwerke Halle GmbH, dem Verein die Spende seiner Mitarbeiter*innen in Höhe von 930,60 Euro. "Wir sind sehr überrascht und freuen uns sehr über die Spende der Stadtwerke-Mitarbeiter", sagt Günter Heine, stellvertretender Vorstandsvorsitzender. "Die Spende werden wir zum weiteren Ausbau der Begegnungsstätte und der Bibliothek verwenden, sowie zur Anschaffung von stabilen und qualitativ hochwertigen Zelten für Veranstaltungen." Günter Heine bedankt sich herzlich bei den Stadtwerke-Mitarbeiter*innen, die es möglich gemacht und das BBZ "lebensart" unterstützt haben.


Neues Personenstandsrecht nutzt auch trans* Menschen!? - Ratgeber für inter- und transgeschlechtliche Menschen des LSVD veröffentlicht

"Entgegen den Intentionen des Gesetzgebers kann das 'Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben' auch transgeschlechtlichen Menschen zu Gute kommen." betont der LSVD-Bundesverband bei der Vorstellung seines Ratgebers. Das Gesetz ermöglicht es "Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung", ihren Geschlechtseintrag und auch ihren Vornamen zu ändern. Nach Auffassung des LSVD kann es aber einen Weg geben, dass auch transgeschlechtliche Menschen dieses neue Gesetz nutzen und die vom Transsexuellengesetz geforderten aufwändigen Gutachten vermeiden:

"Dafür benötigen sie eine ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer 'Variante der Geschlechtsentwicklung'. Die Ärzt*innen brauchen diese Diagnose für das Verfahren nicht zu begründen. Demgemäß darf auch der Standesbeamte keine Erläuterung der Diagnose anfordern. Ihm kommt insoweit keine Kontrollfunktion zu. Die Verantwortung dafür, dass die Diagnose 'Variante der Geschlechtsentwicklung' zutrifft, tragen allein die Ärzt*innen. Transgeschlechtliche Menschen können mit dieser Bescheinigung beim zuständigen Standesamt beantragen, dass ihre Vornamen und ihr Geschlecht im Geburtenregister so geändert werden, wie sie das wünschen." schreibt der LSVD und erklärt weiterhin:

"Der Begriff 'Variante der Geschlechtsentwicklung' wird im Gesetz selbst nicht erläutert, sondern nur in der Gesetzesbegründung. Dort wird der Begriff auf Menschen mit inkongruenten Geschlechtschromosomen, Genitalen und Gonaden beschränkt. Das widerspricht der Definition des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 10.10.2017 zur Eintragung intergeschlechtlicher Menschen in das Geburtenregister und in seinen mehrfachen Entscheidungen zum Transsexuellengesetz. Danach wird die Zugehörigkeit eines Menschen zu einem Geschlecht nicht allein von seinen körperlichen Geschlechtsmerkmalen bestimmt, sondern wesentlich auch von seiner selbstempfundenen Geschlechtlichkeit. Typisch dafür sind transgeschlechtliche Menschen. Bei ihnen weicht nur ihr Geschlechtsempfinden von ihrer biologischen Konstitution ab, sie weisen aber keine körperlichen Varianten auf. Die enge Definition in der Gesetzesbegründung würde transgeschlechtliche Menschen ausschließen; das ist verfassungswidrig.

Ärzt*innen können den Begriff 'Variante der Geschlechtsentwicklung' so ausgelegen, wie es das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung getan hat, weil der Gesetzgeber:
- weder im Gesetz noch in der Begründung klargestellt hat, dass das Gesetz keine Anwendung auf transgeschlechtliche Menschen finden soll, und
- er den Begriff 'Varianten der Geschlechtsentwicklung' nicht im Gesetz selbst erläutert hat, sondern nur in der Gesetzesbegründung. Diese ist zwar für die Auslegung wichtig, aber sie ist rechtlich nicht bindend. Und die Definition des Begriffs der 'Varianten der Geschlechtsentwicklung! ist dort verfassungswidrig zu eng gefasst.

Deshalb kommt das Gesetz bei verfassungskonformer Auslegung auch transgeschlechtlichen Menschen zugute. Das veranlasst das Bundesinnenministerium hoffentlich, die seit vielen Jahren verschleppte Reform des Transsexuellengesetzes endlich in Angriff zu nehmen." schreibt der LSVD.

Der ausführliche Ratgeber findet sich hier.


Schutz von LSBTQ im Internet - Leitfaden von vpnMentor veröffentlicht

Die Internetplattform "vpnMentor" hat 2018 eine Umfrage durchgeführt und dabei 695 LSBTQ Leute auf der ganzen Welt über ihre Online-Erfahrungen befragt. Es gibt größere Herausforderungen, mit denen sich LSBTQ beschäftigen (müssen):

- 73 Prozent aller Befragten in allen Kategorien von geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung wurden schon online angefeindet oder schikaniert,
- 50 Prozent aller Befragten in allen Kategorien von geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung wurden online schon sexuell belästigt,
- im Bereich geschlechtliche Identität fühlen sich Trans*-Frauen am wenigsten sicher und Cis-Männer am sichersten,
- Trans*-Frauen werden am wahrscheinlichsten gegen ihren Willen online geoutet und Cis-Männer am wenigsten wahrscheinlich.

Der Leitfaden soll Betroffenen dabei helfen, sich gegen diese Anfeindungen zu wehren und vor diesen zu schützen. Es werden konkrete Tipps und praktische Anweisungen für viele erdenkliche Situationen gegeben.

Link zum Leitfaden


BBZ "lebensart" e.V. - Fachzentrum für geschlechtlich-sexuelle Identität

Öffnungszeiten
Beratungsstelle für geschlechtlich-sexuelle Identität

- Montag 11 bis 17 Uhr (keine Voranmeldung nötig)
- Dienstag bis Freitag nach Vereinbarung

Gruppen des BBZ "lebensart" e.V.

- Jugendgruppe Queerulanten: jeden Montag ab 18 Uhr (Programm ab 19 Uhr) im BBZ "lebensart" e.V.

- Trans* und Inter*: jeden 2. Dienstag im Monat, 19 Uhr im BBZ "lebensart" e.V.

- Queer + Glauben Halle (Saale): jeden 1. Mittwoch im Monat, 19 Uhr (in Laurentius-Gemeinde, Breite Str. 29, Eingang über Laurentiusstraße)

- Stammtisch Polyamorie: jeden 3. Donnerstag im Monat, 19 Uhr im BBZ "lebensart" e.V.

- Cross-Dreams-Halle: jeden 3. Sonnabend im Monat, 19 Uhr im BBZ "lebensart" e.V.

Offener Treff im BBZ "lebensart" e. V.

- jeden 2. und 4. Freitag im Monat ab 19 Uhr: Queer-Club

- jeden 3. Freitag im Monat ab 19 Uhr: Offener Treff

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