Informationen zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes
Am 01.11.2024 tritt das "Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften" (kurz: SBGG) in Kraft. Seit 01.08.2024 kann die Anmeldung der Änderungserklärung bei den Standesämtern erfolgen.
Ein Bündnis aus mehreren Organisationen und nicht organisierten Einzelpersonen hat eine Website mit vielen hilfreichen Informationen zum SBGG erstellt: https://sbgg.info/
Ein zusammenfassender Beitrag von Kalle Hümpfner (Bundesverband Trans*) für queer.de ist hier zu finden.
Der Link zum Standesamt Halle (Saale) für den Verfahrensablauf in Bezug auf die Anmeldung und Erklärung ist hier: https://halle.de/leben-in-halle/familien-und-kind/weitere-dienstleistungen/aenderung-geschlechtseintrag-und-vornamen
Beratungsangebote zum Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt Süd:
> BBZ lebensart e.V.
> Jugendnetzwerk Lambda Mitteldeutschland e.V.